Helferin ausquetschen

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Zur Prüfung Ihrer gespeicherten betriebswirtschaftlichen Daten, vor allem der Kosten- und Leistungsrechnung und der Lohnbuchhaltung, darf der Prüfer sowohl Ihre Hard- als auch Ihre Software benutzen. Darüber hinaus sind Sie sogar verpflichtet, den Prüfer mit Ihrem DV-System vertraut zu machen. Er kann von Ihnen darüber hinaus verlangen, dass Ihre Daten nach den behördlichen Vorgaben noch vor Ort ausgewertet werden.

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