Helferin entlassen: Wie berechne ich Beschäftigungszeit und Kündigungsfrist?
Ich beschäftige in meiner Praxis vier Arzthelferinnen und möchte das Arbeitsverhältnis einer Helferin (Tarifvertrag) beenden. Ist eine fristgerechte Kündigung durch den Arbeitgeber während der Arbeitsunfähigkeit möglich? Für die Berechnung der Kündigungsfrist ist die Beschäftigungsdauer heranzuziehen, im Tarifvertrag heißt es aber: „... nur die Beschäftigungszeit nach dem 25. Lebensjahr der Arzthelferin ist maßgeblich.“ Wie ist das zu verstehen? Welcher Tarifvertrag (Kündigungsbedingungen) gilt, wenn die Helferin seit 1995 beschäftigt ist?
Matthias Litzel,
Rechtsanwalt,
Frankfurt am Main:
Mit vier Arzthelferinnen unterliegen Sie nicht den besonderen Kündigungsvorschriften des…
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