Höhere RLV-Fallzahl wegen Vertretung?
Dr. Karin Hahne,
Fachanwältin für Medizinrecht,
Frankfurt am Main:
Das Regelleistungsvolumen (RLV) setzt sich auf dem jeweils im vorhinein bekanntgegebenen Fallwert und der individuellen Fallzahl zusammen, wobei die individuelle Fallzahl auf den Fallzahlen des jeweiligen Vorjahresquartals ermittelt wird – generelle Fallzahlbegrenzungen außer acht gelassen. Von der Tatsache abgesehen, dass in der Regel in jedem Jahr das dritte Quartal das Urlaubsquartal ist, kann es durch ein erhöhtes Vertretungsaufkommen zu einer Fallzahlsteigerung gegenüber dem Vergleichsquartal kommen, mit der Folge der Überschreitung des RLV.
Grundsätzlich sehen die Honorarverteilungsverträge der einzelnen…
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