Höherer Steigerungssatz drin?

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Frage von Dr. Martin Byrtus, Facharzt für Innere Medizin, Villingen-Schwenningen:
Bei Versicherten der Postbeamten- oder Bundesbahn-Krankenkassen wird des Öfteren ein erhöhter Aufwand bei GOÄ-Bemessung verweigert. Wie kann man sich gegen die Kassen wehren, wenn ein erhöhter Aufwand bei erschwerten anatomischen Untersuchungen oder Ähnlichem nicht berücksichtigt wird?

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