Im Notfall direkt Rettungsdienst rufen – Sie haften für verlorene Amputate!
Akute Notfälle, die bedrohlich für das Leben des Patienten sind oder schwerwiegende gesundheitliche Schäden nach sich ziehen, gehören grundsätzlich in das Aufgabengebiet des Notarztes und sollten nicht von niedergelassenen Ärzten des Notdienstes übernommen werden. Die Abgrenzung, wann ein Akutpatient (z.B. mit Fraktur, starken Abdominalbeschwerden oder fieberhaftem Infekt) vom Notdienst behandelt werden sollte und wann der Notarzt gerufen werden muss (Herzinfarkt?), ist aber mitunter eine Gratwanderung, wie Professor Dr. jur. Thomas Schlegel, Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Medizinrecht, in einem Vortrag von Univadis, einem Dienst von MSD, zum Thema „Rechtliche Fragen in der Notfallmedizin“…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.