Im Sperrgebiet expandieren
Frage von Gemeinschaftspraxis
Dres. G. K. und F. D.
aus H.:
Wir sind Partner in einer internistischen Doppelpraxis, ein Facharzt-Internist mit der Zusatzbezeichnung Pulmologie und Allergologie und ein Hausarzt-Internist mit ebenfalls breitem Spektrum, und beabsichtigen, trotz Sperrgebiet einen weiteren internistischen Partner aufzunehmen. Wir denken dabei entweder daran, dass einer von uns nur privatärztlich tätig ist, oder daran, eine allgemeinärztliche Praxis in cirka 50 km Entfernung zu übernehmen, die kürzlich „geschlossen“ wurde und deren Sitz nach den Angaben der Ärzte am ersten April 2003 „verfallen“ würde.
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