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Influenza und COVID-19: Bei intensivmedizinischer Behandlung Aspergillosen ausschließen

Autor: Maria Weiß

Der Nachweis von Aspergillosen kann per Biopsie, Trachealsekret oder Blutprobe stattfinden. Der Nachweis von Aspergillosen kann per Biopsie, Trachealsekret oder Blutprobe stattfinden. © iStock/Sinhyu
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Intensivpflichtige Influenzapatienten entwickeln gar nicht so selten eine invasive Aspergillose.

Invasive Aspergillosen kennt man vor allem bei immunsupprimierten Patienten mit hämatologisch-onkologischen Grunderkrankungen, AIDS, lang anhaltenden Neutropenien oder unter Einnahme von Immunsuppressiva. Von invasiven Aspergillosen im Rahmen einer Influenza wurde dagegen bisher nur in Einzelfällen oder kleinen Fallserien berichtet, sagte Dr. Philipp Köhler­ von der Abteilung für Innere Medizin I an der Universitätsklinik Köln. Bei Grippepatienten, die eine intensivmedizinische Behandlung benötigen, ist diese Pilz­erkrankung aber wahrscheinlich häufiger als bisher angenommen.

Deutlich erhöhte Mortalität bei Intensivpatienten

In einer Studie aus Belgien und den Niederlanden konnten auf Intensivstationen 432 Fälle von influenzaassoziierter invasiver Aspergillose zusammengetragen und mit 315 Influenzafällen ohne Aspergillusnachweis verglichen werden. Auffällig war die deutlich höhere Mortalität der Pilzerkrankten (51 % vs. 28 %). 90 % von ihnen benötigten eine invasive Beatmung und 19 % eine ECMO. 86 % hatten eine Influenza A und 14 % eine Influenza B. 25 % der Aspergillus-positiven Patienten waren vor der Grippe immunkompetent und hatten keine Vorerkrankungen.

Dr. Köhler empfahl daher, alle Influenzapatienten auf Intensivstationen auf eine Aspergillose zu screenen. Dies kann im Rahmen einer Bronchoskopie mit Biopsie oder per Trachealsekret erfolgen. Zudem kann man Galactomannan im Serum oder der bronchialen Lavageflüssigkeit nachweisen.

Auch bei Coronapatienten auf Intensivstationen wurden Superinfektionen mit Aspergillus nachgewiesen. An der Uniklinik Köln war dies bei 5 von 19 Patienten mit COVID-19-assoziiertem ARDS der Fall. Vier von ihnen starben. Die Atemwegsmaterialien intensivpflichtiger Coronapatien­ten sollten unbedingt auf Pilze untersucht werden, um ggf. eine entsprechende Therapie einleiten zu können, forderte Dr. Köhler.

Quelle: 8. Infektiologie-Update-Seminar*

* Online-Veranstaltung