Ist das erlaubt?
Frage von Dr. R. Specker,
Internist, Königsbrunn:
Nachdem ich mich für die hausärztliche Tätigkeit entschieden habe, ist es mir wegen des K.-o.-Kataloges künftig untersagt, endoskopische Leistungen bei Kassenpatienten durchzuführen. Nun möchte ich ein rein privatärztliches Institut zur Erbringung dieser Leistungen bei Privatpatienten gründen. Kann mir die KV diese Nebentätigkeit untersagen? Sollte ich als Inhaber, Angestellter oder freier Mitarbeiter des Instituts auftreten? Die Öffnungszeiten meiner Praxis müssten nicht reduziert werden, da meine Ehefrau mich vertreten soll.
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