Jeweils vollen Besuch abrechnen?

Frage von Gunther Haubach, Facharzt für Allgemeinmedizin, Mühlhausen:
Ich betreue im gleichen Altenheim, jedoch in zwei getrennten Häusern (Entfernung voneinander ca. 100 m) zwei Patienten. Ist hier die Ziff. 032 anzuwenden mit der Legende "gleiche soziale Gemeinschaft" oder gilt die Ziff. 25 auf Grund der räumlichen Trennung?

Antwort von Dr. Gerd W. Zimmermann, Arzt für Allgemeinmedizin, Hofheim:
Der Begriff der „sozialen Gemeinschaft“ ist weiträumig und bezieht sich nicht auf eine räumliche Entfernung oder Nähe, sondern auf alle denkbaren Formen des Zusammenlebens, bei denen die üblicherweise auf das familiäre Leben bezogene gemeinsame Nutzung von Einrichtungen und die Festlegung von Tageszeiten für bestimmte Verrichtungen und Aufgaben in vergleichbarer Weise Anwendung finden.

Als soziale Gemeinschaften im Sinne der Leistungsbeschreibung der Nr. 032 EBM sind deshalb nicht nur Familien und Großfamilien, eheähnliche Lebensgemeinschaften und Wohngemeinschaften, sondern auch Gemeinschaften in Behindertenheimen,…

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