Kassen fürchten Finanzkontrolle
Das GKV-Modernisierungsgesetz hat den unabhängigen Rechnungsprüfern die Türen geöffnet. Die Krankenkassen bekommen nämlich in diesem Jahr erstmals Steuermittel zur Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen in Höhe von zunächst 1 Mrd. Euro. Ein elementarer Grundsatz des Haushaltsrechts besagt, dass der BRH ein Prüfrecht hat, wenn Steuermittel verwendet werden. Deshalb geraten nun auch die Krankenkassen ins Visier der Frankfurter Behörde.
In einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages kündigte der BRH eine erste Prüfung von Krankenkassen im kommenden Jahr an. Dabei werde man zunächst kontrollieren, ob die durch höhere Tabaksteuer finanzierten Zuschüsse korrekt verwendet…
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