Kassen sollen Praxisgebühr eintreiben
Am 8. Dezember vergangenen
Jahres verabschiedete das Schiedsamt
fürs Eintreiben der Praxisgebühr
bei säumigen Patienten ein
zweistufiges Mahnverfahren: Nach
einem Versuch des Arztes muss
demnach die KV versuchen, die Gebühr einzutreiben. KBV-Chef
Dr. MANFRED RICHTER-REICHHELM
zeigte sich zunächst "teilweise zufrieden",
weil das Restrisiko einer
auch per gerichtlichem Mahnverfahren
nicht reinzuholenden Gebühr
die Kassen tragen müssen.
Eine Entscheidung des Schiedsamtes
für die zahnärztliche Versorgung
hat die KBV eines Besseren
belehrt. Zwar müssen auch die Zahnärzte
säumigen Patienten Mahnbriefe
schreiben. Bleibt dies erfolglos,
geht das weitere Inkassogeschäft für
die Praxisgebühr aber…
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