KBV: Regress-Bedrohung bleibt bestehen
Eine Befreiung der Ärzte vom Regressdruck kann die KBV in dem Gesetzentwurf, der vergangene Woche im Gesundheitsausschuss des Bundestages hitzig erörtert wurde, nicht erkennen: „Die vorgesehenen Änderungen zu Arzneimittelverordnungen bezüglich der Verordnungsanteile von Wirkstoffen und Wirkstoffgruppen sowie der Aufhebung der Bonus-Malus-Regelung entsprechen lediglich einer Anpassung der Gesetzeslage an den Status quo.“ Die bloß optionale Ablösung der Richtgrößenprüfungen sei nicht zielführend, moniert die KBV. „Die Prüfungen bleiben eine permanente Bedrohung für den Arzt. Dies leistet keinen Beitrag, um die Attraktivität des Arztberufes zu steigern.“
Im AMNOG ist u.a. vorgesehen, den…
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