KBV-Vorständler verteidigen das bedrohlich nahende Bürokratiemonster
Um eines vorab zu schicken: Ganz vermeiden können hätte man die Richtlinien ohnehin nicht. Denn sie zu erstellen ist eine gesetzliche Verpflichtung. Mit dem 2007 in Kraft getretenen GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) beschloss der Gesetzgeber bekanntlich bezüglich der kassenärztlichen Vergütung eine Orientierung an der Morbidität. Anhand eines diagnosegestützten Systems zur Morbiditätsmessung soll eine jährliche Anpassung des Honorars an die Morbidität erfolgen.Um eine valide Morbiditätsmessung anhand einer korrekten und einheitlichen Verschlüsselung der behandelten Krankheiten zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber ergänzend in § 295 SGB V die Einführung eines verbindlichen Regelwerkes…
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