Kommt sie an der 630-DM-Regelung vorbei?
Antwort von Walter Harnischfeger, Rechtsanwalt und Steuerberater, Bad-Soden Salmünster:
Leider fällt auch die Beschäftigung einer Putzfrau im Privathaushalt unter die Beschränkungen des 630-Mark-Gesetzes. Dabei muß differenziert werden: Wird die 630-DM-Grenze durch die Tätigkeit überschritten? Falls nicht, bleibt die Beschäftigung unter Vorlage einer Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt steuerfrei. Der Arbeitgeber übernimmt die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von normalerweise 22 % (10 % Krankenversicherung, 12 % Rentenversicherung) des Arbeitslohns. Übt die Putzfrau ihre Aufstockungsoption zur Rentenversicherung aus, führt der Arbeitgeber dann - aus dem Arbeitsentgelt -…
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