Konsil bei Einweisung erlaubt?
Frage von Dr. Michael Groh,
Arzt für Allgemeinmedizin,
Rastatt:
Sehr geehrter Herr Kollege Zimmermann, in der Ausgabe Nr. 44 schreiben Sie, man könne bei Einweisung nach dem Gespräch mit dem Krankenhausarzt die GOÄ-Nr. 60 (bzw. beim EBM-Patienten wohl die Nr. 42) berechnen. Meiner Meinung nach kann zu diesem Zeitpunkt kein Konsil stattfinden! Denn ein Konsil setzt voraus, dass beide Ärzte den Patienten kennen, untersucht haben und nun ihre Meinungen austauschen. So schön es wäre, die Nr. 60 anzuschreiben, hier handelt es sich im präklinischen Stadium des Patienten nur um eine Information an einen anderen Arzt. Wenn Sie doch anderer Meinung sind, bitte begründen Sie mir diese, denn geldwerte Ziffern schreibe ich auch gern!
Loggen Sie sich ein
Die Inhalte dieser Seite unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz und dürfen nur ausgewiesenen Ärzten und medizinischem Fachpersonal zugänglich gemacht werden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie zu dieser Zielgruppe gehören, würden wir uns freuen, wenn Sie sich für einen kostenlosen Account registrieren würden! Im Anschluss erhalten Sie sofortigen Zugang zu diesem und vielen weiteren, interessanten Inhalten zu medizinisch-wissenschaftlichen Fachthemen! Aktuelle News, spannende Kongressberichte, CME-Fortbildungen und vieles mehr erwarten Sie! Wir freuen uns auf Sie! Die Inhalte dieser Seite unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz und dürfen nur ausgewiesenen Ärzten und medizinischem Fachpersonal zugänglich gemacht werden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie zu dieser Zielgruppe gehören, würden wir uns freuen, wenn Sie sich für einen kostenlosen Account registrieren würden! Im Anschluss erhalten Sie sofortigen Zugang zu diesem und vielen weiteren, interessanten Inhalten zu medizinisch-wissenschaftlichen Fachthemen! Aktuelle News, spannende Kongressberichte, CME-Fortbildungen und vieles mehr erwarten Sie! Wir freuen uns auf Sie!