Kooperationsarzt im Krankenhaus: Was ist rechtlich möglich?
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Rechtlich bindende Definitionen für Honorar-, Konsiliar- und Kooperationsarzt gibt es nicht. Die Bezeichnung „Konsiliararzt“ wird eher für einen niedergelassenen Arzt verwandt, der zur ergänzenden Abklärung einer medizinischen Fragestellung ungeplant hinzugezogen wird, wenn das betreffende Fachgebiet am Krankenhaus fehlt.
Honorararzt ist fest eingeplante Arbeitskraft
Unter einem „Vertretungsarzt“ wird meist ein Arzt verstanden, der eine…
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