Lassen Sie sich nicht bluffen
Seit dem 21. Februar darf vom Apotheker substituiert werden, wenn der Arzt dies nicht ausdrücklich auf dem Rezept verbietet. Darf, nicht muss! Denn die Definition des laut Gesetz für die Substitution des Apothekers maßgeblichen unteren Preisdrittels kann frühestens in vier Monaten erfolgen und damit erst im dritten Quartal, also ab Juli, wirksam werden. Auch das Gesundheitsministerium spricht inzwischen nicht mehr von einer Substitutionspflicht. Gleichwohl gibt es für das Gesetz, welches den Austausch in der Apotheke von der ärztlich zu erlaubenden Ausnahme zum ggf. zu verbietenden Regelfall macht, keine Übergangsfrist, bis alle Vorgaben erfüllt sind. Die Lesart der Regierung ist, dass der…
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