Macht nichts – es gibt eine viel bessere Ziffer!
Dr. Gerhard Bawidamann,
Arzt für Allgemeinmedizin,
Nittendorf:
Der Kollege spricht ein öfter auftretendes Problem an, dass klar geregelt ist – zuungunsten des Hausarztes! Die Legende zur Ziffer 800 in der UV-GOÄ besagt eindeutig, dass diese Ziffer im Rahmen einer berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung nur berechenbar ist für Nervenärzte, Neurologen und Neurochirurgen, und schließt den Hausarzt damit aus.
(Die „eingehende psychiatrische Untersuchung“ – Ziffer 801 UV GOÄ – ist dagegen auch vom Hausarzt abzurechnen, falls eine solche Leistung im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall nötig werden sollte!).
Eine solche umfangreiche neurologische Untersuchung ist aber eher selten nötig im…
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