Mitfahrer besser geschützt

Autor: rco

Bei Verschulden des Autofahrers erhielten Mitfahrer schon in der Vergangenheit nach einem Unfall Leistungen aus dessen Kfz-Haftpflichtversicherung.

Durch die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zum 1. August 2002 erhalten die Mitfahrer auch dann Leistungen, wenn den Fahrer kein Verschulden trifft. Nur der Fahrer bleibt - sofern er selbst den Schaden verursacht hat oder kein Schädiger feststellbar ist - nach wie vor entschädigungslos.

Die Volksfürsorge bietet nun eine Ergänzung zur Kraftfahrzeug- Haftpflicht-Versicherung an. Die wesentlichen Leistungen erstrecken sich auf Verdienstausfall, Verdienstminderung bei Wiedereintritt ins Berufsleben, die daraus resultierende Rentenminderung, Anwaltskosten und Schmerzensgeld. Der Beitrag für die "Fahrer-Plus"-Versicherung beträgt 5 % des Pkw-Haftpflichtbeitrages.

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