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MRSA-Trägern die Kita erlauben?

Grundsätzlich haben alle Kinder das Recht auf den Besuch einer Kindergemeinschaftseinrichtung - auch die Träger von MRSA. Dieses Recht ist jedoch abzuwägen mit dem Gesundheitsschutz anderer Kinder und des Personals und mit dem Schutz des häuslichen Umfelds aller Besucher einer Kindergemeinschaftseinrichtung, schreibt das RKI. In jedem Einzelfall müsse daher eine Risikobewertung erfolgen und ein Konzept zur Infektionsprävention erarbeitet werden.
Wissenslücken zu MRSA bestehen auch bei den Ärzten
Ein solches Konzept setzte allerdings voraus, dass die handelnden Personen über die Eigenschaften der Erreger und ihre Übertragungswege Bescheid wissen. Doch gerade bei MRSA bestünden „unübersehbare…
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