Müssen Samenspender Unterhalt zahlen?
Die Bundesärztekammer (BÄK) bindet die Behandlung mit Spendersamen an feste heterosexuelle Partnerschaften. Allerdings wird diese Vorgabe sehr kontrovers diskutiert. Ein wichtiges Argument der Gegner einer Befruchtung außerhalb abgesegneter Partnerschaften ist die mangelnde juristische Absicherung der Spender. Hier fehlt der Mann, der die Vaterschaft später anerkennt - wenngleich bei verpartnerten lesbischen Paaren die Partnerin das Kind adoptieren kann. In Fällen, bei denen keine Verpartnerung vorliegt und die soziale Mutter das Kind adoptieren kann, besteht daher theoretisch die Gefahr, dass der Spender späteren Unterhalts- und Erbschaftsansprüchen ausgesetzt ist.
Eine aktuelle Studie hat…
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