Müssen Spezialisten Hausärzte vertreten?
Antwort von Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:
Der Inhalt der Rechte und Pflichten von Ärzten im Notfalldienst ist vor allem in den Notfalldienstordnungen der einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen geregelt. In Hessen heißt diese Regelung "Statut der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen über die besonderen Maßnahmen zur Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung".
Teil dieses Statuts sind die "Bestimmungen zum Notfalldienst im Sicherstellungsstatut und insbesondere die dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen".
Diese Vorschriften regeln aber nur den Rahmen des Notfalldienstes. Die Einzelheiten werden den jeweiligen Bezirksstellen und insbesondere den…
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