Müssen Spezialisten Hausärzte vertreten?

Frage von Dr. A. T. aus S:
Derzeit nehmen bei uns am Ort alle Ärzte - Hausärzte wie Spezialisten - am Notdienst am Samstag, Sonntag, Feiertag und am Mittwochsdienst teil. An den Wochentagen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag wird der Dienst an den sprechstundenfreien Zeiten von den hausärztlich tätigen Kollegen alleine in kollegialer Vertretung geregelt. Die nicht hausärztlich tätigen Gebietsärzte nehmen an diesem Dienst nicht teil. Sind nicht hausärztlich tätige Gebietsärzte rechtlich dazu verpflichtet, die hausärztlich tätigen Kollegen am Mittwochsdienst und wochentags zu vertreten und die hausärztliche Tätigkeit an den sprechstundenfreien Zeiten zu übernehmen? Muß ein Hintergrunddienst eingeteilt werden?

Antwort von Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:
Der Inhalt der Rechte und Pflichten von Ärzten im Notfalldienst ist vor allem in den Notfalldienstordnungen der einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen geregelt. In Hessen heißt diese Regelung "Statut der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen über die besonderen Maßnahmen zur Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung".

Teil dieses Statuts sind die "Bestimmungen zum Notfalldienst im Sicherstellungsstatut und insbesondere die dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen".

Diese Vorschriften regeln aber nur den Rahmen des Notfalldienstes. Die Einzelheiten werden den jeweiligen Bezirksstellen und insbesondere den…

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