Müssen wir damit unser Budget belasten?
Antwort von Dr. Gerd W. Zimmermann, Arzt für Allgemeinmedizin, Hofheim:
Zunächst ist zu klären, ob der kieferorthopädische Eingriff als ambulante oder belegärztliche Op. erbracht werden soll. Unter dieser Prämisse stellt sich die Situation wie folgt dar:
1. Laborleistungen vor ambulanten oder belegärztlichen Eingriffen in Narkose oder rückenmarksnaher Regionalanästhesie fallen nicht unter das Laborbudget, wenn sie mit der entsprechenden Kennziffer 3492 versehen werden. Für Hausärzte gibt es zudem für präoperative Leistungen vor einer ambulanten oder belegärztlich durchzuführenden Op. einen „GKV-Standard“, der in der EBM-Position 13 subsummiert ist. Das ist eine mit 1000 Punkten bewertete…
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