Muss ich den Wert der Praxisgüter versteuern?

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Dr. R. K. aus N.:

Ich werde meine Praxis wohl nicht verkaufen können. Vorhandene Geräte und Einrichtungsgegenstände sind abgeschrieben. Der Verkehrswert spendenfähiger oder verkaufbarer stiller Reserven ist gering. Wie kann ich vermeiden, dass mir der Verkehrswert von Praxisgütern, die ich gegen Quittung verkaufe, falls unverkäuflich ins Privatvermögen übernehme oder gegen Sachspendenbescheinigung spende, als Betriebseinnahme zugerechnet wird?

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