Muß ich im Notfall trotzdem hin?
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Folgende Situation: Hausbesuch sonntags bei einer Privatpatientin im Rahmen des Kassenärztlichen Notdienstes: Behandlung, Rechnung, später 1. und 2. Mahnung, Rechtsanwalt, Mahnverfahren, Patientin erklärt sich für zahlungsunfähig; ich erhalte letztendlich kein Geld. Ich werde nun ein Jahr später wieder im Notdienst zu der gleichen Patientin bestellt. Meine Frage: Kann ich die Behandlung verweigern, da ich ganz genau weiß, daß ich kein Geld erhalte?
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