Muss mein Nachfolger Mietanstieg hinnehmen?
Antwort von Wolfgang Diede,
Rechtsanwalt,
Wiesbaden:
Ein gewerblicher Mietvertrag (hierzu zählt insbesondere auch der Mietvertrag über eine Arztpraxis) unterliegt weitestgehend der Vertragsfreiheit, das heißt der Freiheit des Einzelnen, seine Lebensverhältnisse durch Verträge eigenverantwortlich zu gestalten. Diese Freiheit ist zwar nicht grenzenlos und unterliegt den Schranken der verfassungsmäßigen Ordnung. Diese gebietet jedoch, nur bei einem sozialen und wirtschaftlichen Ungleichgewicht entgegenzuwirken, das heißt bei einem krassen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Ob ein solches krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht, kann nur vor Ort…
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