Nachfolger für Kleinst-Praxis gesucht
Ein Kollege (Name der Red. bekannt) möchte sich in drei Jahren zur Ruhe setzen; derzeit führt er in einer Großstadt noch eine Praxis mit ein paar Dutzend Scheinen. Die Haupteinnahmen erzielt er mit Notdiensten.
Ein Nachfolger, der sich für die Zulassung interessiert, sei durchaus vorhanden, sagt er. Sein Problem: Die KV knüpft die Ausschreibung des Arztsitzes an die Voraussetzung, dass er mit der Praxis noch im „nennenswerten“ Umfang tätig ist.
Was macht eine Arztpraxis aus Sicht der KV weitergabefähig?
Damit eine Praxis von der KV als „weitergabefähig“ angesehen wird, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, etwa Besitz bzw. Mitbesitz von Praxisräumen, angekündigte Sprechzeiten, die…
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