Nicht auf Briefbögen der Praxis!
Die Zertifizierung einer Praxis nach DIN EN ISO 9001 ist aufwendig und kostenintensiv. Verständlich also, wenn ein Arzt seine Patienten auf das Gütesiegel hinweist. Auf dem Praxisbriefkopf ist das aber nicht erlaubt, entschied das Landgericht Hamburg. Denn Patienten könnten in die Irre geleitet werden.
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