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Nicht jeder mit Krebsdiagnose in der Historie muss vorrangig geimpft werden

Autor: Dr. Susanne Gallus

Patienten mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen zählen bei der Coronaimpfung zur zweiten Priorisierungsgruppe. Patienten mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen zählen bei der Coronaimpfung zur zweiten Priorisierungsgruppe. © Feydzhet Shabanov – stock.adobe.com
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Krebspatienten stehen vergleichsweise weit oben auf der Priorisierungsliste für die Coronaimpfung. Doch auch sie gilt es differenziert zu betrachten.

Insbesondere onkologische Praxen erleben derzeit einen Ansturm an Attestanfragen, weil Patienten versuchen, einen Termin für die Coronaimpfung zu erhalten. Denn mit einer behandlungsbedürftigen Krebserkrankung gehört man zur zweiten und mit behandlungsfreien, in Remission befindlichen Tumorleiden immerhin zur dritten Priorisierungsgruppe – Stand 11. März. Hat jetzt also jeder ehemalige Onkologiepatient automatisch Anspruch auf ein Impfattest?

Nein, sagte Privatdozent Dr. ­Markus Heppt von der Hautklinik des Universitätsklinikums Erlangen. Ein Patient, bei dem ein kleines Basalzellkarzinom vor fünf bis zehn Jahren chirurgisch saniert wurde, hat z.B. seiner Meinung nach kein erhöhtes Risiko und sollte entsprechend warten, „damit der verfügbare Impfstoff auch zugunsten der wirklichen Risikogruppen eingesetzt werden kann“, betonte der Experte. Die aktuelle DGHO-Leitlinie unterstützt ein solches Vorgehen.

Um derzeit die Masse an Anfragen zu bewältigen, verwenden Dr. Heppt und seine Kollegen in Erlangen mittlerweile standardisierte Briefe und Atteste, die man ausdrucken, mit dem Patientenetikett versehen und unterschreiben kann. Vorlagen gebe es u.a. vom Bundesministerium für Gesundheit. „Das reduziert den bürokratischen Aufwand, aber soll natürlich nicht das kritische Hinterfragen verhindern.“

Quelle: DermaLive*: Covid-19 und der Einsatz von Biologika vom 17.03.2021, streamed-up.com
* Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie