Nicht mit 30 DM abspeisen lassen!

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Aktualisiert am:

Frage von Dipl.-Med. Martina Kaden,
Fachärztin für Allgemeinmedizin,
Deutschneudorf:

Für ein Vormundschaftsgericht hatte ich ein Gutachten zu erstellen, welches ich mit GOÄ-Nr. 80 liquidierte. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass die Gutachten nach einer Pauschale mit einem Stundensatz von 50 bis 65xa0DM bezahlt werden. Ansonsten gelte der Einfachsatz der GOÄ.

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