Nrn. 1408 und 1409 pro Ohr berechnen?

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Frage von Dr. med. Rolf Klütsch
HNO-Arzt
Bonn:

Bei der Abrechnung nach GOÄ mit dem Kostenträger Bundesversicherungsanstalt für Angestellte bestehen unterschiedliche Ansichten in bezug auf die Abrechnung der Ziffern 1408 und 1409. Können diese Ziffern jeweils zweimal abgerechnet werden, wenn die Messung jeweils am linken und am rechten Ohr erfolgte?

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