Nur einmal pro Quartal?
Frage von Otfried H. Müller,
Facharzt für Allgemeinmedizin,
Rinteln:
Stimmt es, dass die EBM-Nr. 801 grundsätzlich nur einmal im Quartal abgerechnet werden darf? Mir wurde sie gestrichen, obwohl ich das zweite Ansetzen begründete.
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