Nur einmal pro Quartal?

Frage von Otfried H. Müller,

 

Facharzt für Allgemeinmedizin,

 

Rinteln:
Stimmt es, dass die EBM-Nr. 801 grundsätzlich nur einmal im Quartal abgerechnet werden darf? Mir wurde sie gestrichen, obwohl ich das zweite Ansetzen begründete.

Antwort von Dr. Gerd W. Zimmermann,

Arzt für Allgemeinmedizin,

Hofheim:
Die Nr. 801 EBM ist in der Tat ohne Ausnahme (siehe Legendentext in der Gebührenordnung) nur einmal im Behandlungsfall (= Quartal) berechnungsfähig.

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