Schildbürgerstreich bei Praxisgebühr
Um Patienten, die geplant im Notfalldienst weiter behandelt werden müssen, von der Praxisgebühr zu entlasten, wurde die Überweisung zum organisierten Notfalldienst erfunden. Weil es im Kassenarztsystem offenbar für alles ein Formular geben muss, wurde dem Ü-Schein zum ersten Juli ein neues Ankreuzfeld "organisierter Notfalldienst" verpasst. Das Formular wird auch schon an die Ärzte ausgeliefert, bloß ankreuzen dürfen Sie das neue Kästchen nicht! Denn zwischenzeitlich haben KBV und Kassen (also die gleichen Leute, die den geänderten Vordruck beschlossen hatten), die Überweisungsmöglichkeit zum Notfalldienst wieder abgeschafft - und zwar ausgerechnet auch mit Inkrafttreten 1. Juli! Jetzt…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.