Schutz erst nach Zahlung der ersten Prämie
Eine Firma hatte mit ihrem Versicherungsunternehmen vereinbart, den Versicherungsvertrag zu ändern. Das betraf u.a. Prämienhöhe, Versicherungssumme und einige Klauseln der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Der Firma ging ein neuer Versicherungsschein zu mit der Aufforderung, sofort die Erstprämie zu zahlen. Im Versicherungsantrag stand auch, dass damit der alte Vertrag aufgehoben werde.
Die Firma ließ sich Zeit mit der Prämienzahlung. Die erste Mahnung des Versicherers war längst verschickt, als der Firmenchef abends bei seiner Bank ein Überweisungsformular in den Briefkasten warf. Am Morgen des folgendes Tages brach im Gebäude der Firma Feuer aus. "Dafür zahlen wir keinen Pfennig",…
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