So halten Sie den Fiskus hin
Wer als niedergelassener Arzt eng mit seinem Steuerberater zusammenarbeitet, weiß spätestens am Jahresende, ob seine Steuervorauszahlungen
reichen oder der Fiskus einen Nachschlag verlangt. Entscheidend ist aber, ob er die drohende Nachzahlung „offiziell“ kennt oder „nur“ eine Hochrechnung seines Steuerberaters vorliegen hat. Im ersteren Fall könnte das Finanzamt eine verspätete Abgabe und unpünktliche Zahlung als Steuerverkürzung ansehen, im zweiten Fall sollten entsprechende Rücklagen verzinslich angelegt werden.
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