So helfen Sie Ihrem Patienten
KASSEL – Wenn der Medizinische Dienst trotz AU-Bescheinigung eines Niedergelassenen einen Patienten für arbeitsfähig erachtet, kann der Kassenarzt diese Entscheidung nicht durch eine neuerliche Krankschreibung „übertrumpfen. Der Patient hat dann trotz erneuter AU-Bescheinigung keinen Anspruch auf Krankengeld, entschied das Bundessozialgericht (BSG)
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