So kommen Sie doch zu Ihrem Honorar
Die Dauer des Gesprächs, also 20 Minuten Beratung zu einer Krankheit, ist nicht das Problem. Die Privaten Krankenkassen (PKVen) lehnen die GOÄ-Nr. 34 meist ab, weil die Diagnose angeblich keinen Bezug zu einer lebensbedrohenden Erkrankung zeigt. Im GOÄ-Text stehe allerdings, dass es sich um eine „nachhaltig lebensverändernde oder lebensbedrohende“ Erkrankung handeln müsse, erklärte Abrechnungsexperte Dr. Bernhard Kleinken von der PVS Consult in Köln auf dem diesjährigen MedCongress in Baden-Baden. „Nachhaltig lebensverändernd“ reiche demnach aus. Wie die Erkrankung sich für den einzelnen Patienten auswirke, sei stets von Arzt und Patient individuell zu ermitteln, die PKV könne nicht…
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