So überarbeiten Sie Ihre aktuelle Quartalsabrechnung gewinnbringend
Besuche im Heim: Optimale Abrechnung sichern
Rückwirkend ist das Aufsuchen von Patienten im Altenheim als Besuch und nicht mehr als Visite abzurechnen. Für den Mitbesuch im Heim gilt nun die Nr. 01413. Dazu wurde deren Legende geändert: „Besuch eines weiteren Kranken in derselben sozialen Gemeinschaft (z.B. Familie) und/oder in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen bzw. in Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal, 195 Punkte.“
Dies bedeutet, dass Sie rückwirkend ab Juli beim Routinebesuch im Heim für den ersten Patienten mehr Punkte bekommen (400 statt 220), für evtl. Mitbesuche aber weniger Punkte (195 statt 220) erhalten.
Was müssen Sie jetzt unternehmen? Zunächst einmal sollten…
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