So umschiffen Sie Steuerklippen!
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Deswegen sollten Sie als Niedergelassener die Umsatzsteuer und auch die Gewerbesteuer im Blick behalten, selbst wenn sie vielleicht momentan noch keine Rolle für Sie spielen. Aber sind Sie sich da überhaupt so sicher? Ein wichtiger Schritt dazu ist die gedankliche Unterscheidung Ihrer Tätigkeiten in:
- nichtärztliche Leistungen,
- ärztliche Leistungen ohne therapeutisches Ziel und
- ärztliche Leistungen mit einem therapeutischem Ziel.
Wenn Sie dann feststellen, dass Sie ausschließlich die Leistungen der letzten Kategorie erbringen, können Sie dieses spezielle Steuerthema an sich vorbeiziehen lassen. Denn Ärzte profitieren zwar von einer…
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