Steuerfreiheit von Lebensversicherung bedroht?
Antwort von Dr. Wolfgang Scheuffler, Rechtsanwalt, Starnberg:
Die Umfinanzierung eines EKH-Darlehens ist mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum 30.3. und 30.9. eines jeden Jahres möglich. Damit die Zinssubvention nicht zurückgezahlt werden muß, darf eine Frist von der Valuta der ersten Darlehensauszahlung bis zur Kündigung von sieben Jahren nicht unterschritten sein.
Hinsichtlich der vorgesehenen Tilgung des Bankdarlehens durch eine Lebensversicherung sind einige Besonderheiten zu beachten. Erträge aus einer Lebensversicherung sind steuerfrei, wenn eine Versicherungsdauer von zwölf Jahren nicht unterschritten und eine Prämienzahlungsdauer von mindestens fünf Jahren eingehalten wird.…
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