Täuschende Werbung, unzulässige Rabatte

Autor: REI

Mit irreführenden Werbeaussagen versuchen gesetzliche Krankenkassen Mitglieder zu halten oder neue zu gewinnen. Und auch Apotheker sind findig, wenn es darum geht, sich mit fragwürdigen Erstattungen Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel zu sichern.

 

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, ein Selbstkontrollorgan der deutschen Wirtschaft, hatte auch im vergangenen Jahr wieder rund 1200 Anfragen und Verfahren aus dem Bereich Gesundheit zu bearbeiten. Etwa 30 davon gingen vor Gericht.

So auch die Beanstandung der von der KKH ausgerufenen „Testmitgliedschaft“. Das OLG Celle gab der Wettbewerbszentrale recht, dass mit diesem Begriff dem Verbraucher suggeriert werde, er könne bei Nichtgefallen einfach wieder in seine alte Kasse zurückwechseln. Tatsächlich ist nur ein Wechsel zu einer anderen Kasse derselben Kassenart möglich.

Auch die von BKKen versprochene „Schnuppermitgliedschaft“ bzw. „Freiheitsgarantie“ sowie die Aussage einer…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.