Tod nach Misshandlung
Die Staatsanwaltschaft beantragte gegen den 27-Jährigen Haftbefehl wegen Mordes, wie ein Behördensprecher am Montag mitteilte. Zunächst hatte die Anklagebehörde nur einen Antrag wegen des Verdachts der schweren Kindesmisshandlung mit Todesfolge gestellt. Bei der Obduktion der Leiche sei aber festgestellt worden, dass das Kind offensichtlich von Geburt an schwer misshandelt worden sei, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Deshalb sei der Antrag auf Mord wegen grausamer Tötung geändert worden.
Das Kind aus dem saarländischen Bexbach war nach Polizeiangaben am 9. Juli von seiner Mutter ins Krankenhaus gebracht worden, wo es kurz darauf seinen schweren Verletzungen erlag. Die Ärzte stellten…
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