Unnötige Bürokratie oder notwendiger Schutz vor Manipulation?
Wie bereits berichtet, weisen KBV und Kassen darauf hin, dass ihnen wegen des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) gar nichts anderes übrig geblieben sei, als solche Kontrollmechanismen zu etablieren. Mit ihnen bekommen auch die Regelungen des neuen EBM (z.B. Abrechnungsausschlüsse) und der Bundesmantelverträge bezüglich des Arztfalls und des Betriebsstättenfalls Relevanz. Hier soll verhindert werden, dass findige Ärzte oder MVZs eine fröhliche Punktzahlvermehrung (ab 2009 Eurogebührenvermehrung) abgreifen können, indem sie Ziffernausschlüsse umgehen und Leistungen beliebig zwischen verschiedenen Haupt,- Neben- und Kooperationspraxen, MVZs und auch noch zwischen verschiedenen Ärzten…
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