Verfahren gegen Laborärzte eingestellt
Die Staatsanwaltschaft zog damit einen Schlussstrich unter die seit 1999 geführten Ermittlungen gegen etwa 30 Beschuldigte. Die Vorwürfe lauteten: Ärzte des Labors seien nicht selbstständig gewesen und hätten daher nicht zu Lasten der KV abrechnen dürfen (Scheinselbstständigkeit), außerdem sei zu Unrecht eine Transportkostenpauschale abgerechnet worden. Mit der Zahlung des Millionenbetrags durch elf Ärzte und zwei Angestellte sei „eine Verfolgung nicht mehr notwendig“; die Betroffenen sind damit nicht vorbestraft, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Klaus Puderbach MT. Die Verfahren gegen weitere 16 Ärzte wurden wegen geringer Schuld eingestellt.
Auslöser der Einigung aller Betroffenen war…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.