Was muss erbracht sein?
Frage von Dr. B. H., Facharzt für Allgemeinmedizin in L.:
Mir wurde ohne Prüfung der Ansatz der Ziffer 15 GOÄ von der Ärztekammer verweigert (nach Anrufung derselben durch den Patienten), weil angeblich keine „sozialen Maßnahmen“ besprochen wurden. Wie haben diese sozialen Maßnahmen auszusehen, was in dieser Hinsicht mit dem Patienten besprochen werden muss und in welcher Form? Bei dem Patienten hatte ich eine Erstdiagnose „Hypertonie“ ge-stellt, die dem Patienten nicht passte, und die weitere Diagnostik - Belastungs-EKG, LZ-RR und ggf. Kardiologie - besprochen. Ebenso war ich auf die private und berufliche Situation eingegangen, Thema „Stress“, habe über Ernährung, Übergewicht und Sport gesprochen, familiäre Disposition und andere evtl. mitverursachende Krankheiten.
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