Was Sie der Polizei verraten dürfen
Ein Autofahrer hat eine Frau überfahren, Sie kommen als Ersthelfer zum Unfallort und ein Polizist will wissen, ob der Fahrer Alkohol getrunken hat. Was antworten? Haben Sie bereits begonnen, den Patienten zu versorgen, sind Sie automatisch mit ihm einen Behandlungsvertrag eingegangen und unterliegen somit der Schweigepflicht, betonte der aktive Notarzt Dr. Th. Fleischmann-Sperber. Allerdings sollten Sie den Polizisten nicht mit einem "geht Sie nichts an" unnötig verärgern. Vielleicht sind Sie bei anderer Gelegenheit, etwa bei einem randalierenden Patienten, auf seine Hilfe angewiesen. "Ich kann es nicht sicher sagen", ist in einem solchen Fall die beste Antwort, erklärte der Leiter des…
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