Werbeverbot für vermeintlich heilenden Magnetschmuck

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Werbung für angeblich gesundheitsfördernden Magnetschmuck ist unzulässig. Eine therapeutische Wirkung solcher Schmuckstücke sei „wissenschaftlich umstritten und keinesfalls bewiesen“, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am 14. Juli veröffentlichten Beschluss.

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