Wie Arbeitgeber abgezockt werden

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Eine Arzthelferin darf ihrem Arbeitgeber bei ihrer vorzeitigen Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub

verschweigen, dass sie wegen einer neuen Schwangerschaft kaum einsatzfähig ist. Das

ergibt sich aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Auch wenn sie nur wegen dem höheren Mutterschutzgeld in die

Arbeitswelt zurückkehrt, verstößt sie damit nicht gegen ihre Treuepflichten gegenüber dem Arbeitgeber, urteilte das Gericht weiter.

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