Wie kann ich mit ihr kooperieren?
Antwort von Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt,
München:
Da die Ehefrau examinierte Krankenschwester ist, unterfällt sie damit als Angehörige eines staatlich anerkannten Pflegeberufes der abschließenden Aufzählung in Kapitel C Nr. 9 Abs. 2j der Musterberufsordnung Ärzte. Damit wäre die Möglichkeit gegeben, gemeinsam mit dem Arzt eine medizinische Kooperationsgemeinschaft einzugehen.
In dieser engen Zusammenarbeit könnte die Ehefrau Patienten auf eigene Rechnung beraten und schulen - auch in den Praxisräumen und während der Sprechstundenzeit. Diese Tätigkeit wäre umsatz- und gewerbesteuerfrei, solange keine gewerblichen Tätigkeiten (z.B. Handel) ausgeführt werden; auch für die ärztlichen Leistungen…
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