Wie komme ich da schnell raus?
Antwort von Wolfgang Diede, Rechtsanwalt, Wiesbaden:
Unser Rechtssystem wird beherrscht von dem Grundsatz "Pacta sunt servanda", d.h., einmal geschlossene Verträge sind einzuhalten. Nur in besonders schützenswerten Rechtsbeziehungen hat der Gesetzgeber Ausnahmen geschaffen, so hinsichtlich dem Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber oder zwischen Vermieter und Wohnungsmieter (sog. Kündigungsschutzgesetze). Hinsichtlich der gewerblichen Mietverhältnisse, zu denen die Arztpraxen zählen, gibt es solche Schutzbestimmungen nicht, so daß man im wesentlichen dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertragswerk zu folgen hat.
Um sich vor Kündigungen, ggf. auch vor Mieterhöhungen durch den…
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